Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung.
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GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung
Nordrhein-Westfalen
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