2 BvR 758/07
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 758/07
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
03. Oktober 2010
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

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