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2 BvR 748/05
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 748/05
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
04. Mai 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 125.000 € (in Worten: einhundertfünfundzwanzigtausend Euro)
festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
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