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2 BvR 743/17
GegenstandNichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthGjuris: AufenthG 2004
Aktenzeichen
2 BvR 743/17
Gericht
BVerfG 2. Senat 1. Kammer
Datum
03. April 2017
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
1.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
2.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
3.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Entscheidungsgründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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