2 BvR 740/10
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 740/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
19. September 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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