2 BvR 611/19
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
2 BvR 611/19
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
23. April 2019
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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