2 BvR 571/10
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 571/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
18. Juli 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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