Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.