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2 BvR 1405/17
GegenstandWiederholung einer einstweiligen Anordnung
Aktenzeichen
2 BvR 1405/17
Gericht
BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum
08. Januar 2018
Dokumenttyp
Einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 25. Juli 2017 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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