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2 BvQ 9/16
GegenstandAblehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung - unzureichende Substantiierung des eA-Antrags
Aktenzeichen
2 BvQ 9/16
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
07. Februar 2016
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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