2

§ 2 BestattG BW

Allgemeine Anforderungen

(1)
1

Friedhöfe sind würdig anzulegen und zu unterhalten.

2

Sie müssen den polizeilichen Erfordernissen, insbesondere denen der Gesundheit, entsprechen.

(2)

Bei der Planung, Anlegung und Erweiterung von Friedhöfen sind die Belange des Städtebaues, der Landschaftspflege, der Landschaftsarchitektur und der Denkmalspflege zu berücksichtigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BestattG BW

Bestattungsgesetz

BW Baden-Württemberg
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