2 BvR 753/05
Gegenstand Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 753/05
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
16. Februar 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

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