2 BvR 1175/10
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999
Aktenzeichen
2 BvR 1175/10
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
12. April 2012
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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