2 BvR 1098/11
Gegenstand Kammerbeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
2 BvR 1098/11
Gericht
BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum
22. Oktober 2011
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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