19

§ 19 WPO

Erlöschen der Bestellung

(1)

Die Bestellung erlischt durch

1.

Tod,

2.

Verzicht,

3.

unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf.

(2)

Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer zu erklären.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

DE Bund
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