19

§ 19 EigBGes

Finanzplanung

1

Der fünfjährige Finanzplan besteht aus:

1.

einer Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, sowie

2.

einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebs, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken.

2

Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beizufügen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

EigBGes

Eigenbetriebsgesetz

HE Hessen
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