186

Art. 186 BayStVollzG

Aufgaben

1

Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit.

2

Sie unterstützen den Anstaltsleiter oder die Anstaltsleiterin durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BayStVollzG

Bayerisches Strafvollzugsgesetz

BY Bayern
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