186

§ 186 FamFG

Adoptionssachen

Adoptionssachen sind Verfahren, die

1.

die Annahme als Kind,

2.

die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,

3.

die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder

4.

die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.

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FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

DE Bund
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