Adoptionssachen sind Verfahren, die
die Annahme als Kind,
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.