183

§ 183 VAG

Bekanntmachungen

(1)

Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.

(2)

Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.