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§ 18 PflAPrV

Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

PflAPrV

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

DE Bund
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