18

§ 18 JustG NRW

Finanzgerichte

Die Finanzgerichte haben ihren Sitz

1.

in Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf,

2.

in Köln für den Regierungsbezirk Köln,

3.

in Münster für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.

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JustG NRW

Justizgesetz Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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