174

§ 174 GWB

Beteiligte am Beschwerdeverfahren

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

DE Bund
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