Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
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Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Pflegschaft für Minderjährige mit Ausnahme derjenigen über die Aufsicht des Familiengerichts und die Rechnungslegung sinngemäß.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Bund
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