Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet.
In dem Antrag sollen das Verfahrensziel und die betroffenen Personen bezeichnet werden.
In einem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sollen die Umstände angegeben werden, die gegen die Vaterschaft sprechen, sowie der Zeitpunkt, in dem diese Umstände bekannt wurden.