17

§ 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit

(1)

Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.

(2)
1

Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

2

Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

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InsO

Insolvenzordnung

DE Bund
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