Werden aneinandergereihte Wohngebäude gleichzeitig errichtet, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen der §§ 12, 14, 15 und 16 wie ein Gebäude behandelt werden.
2
Die Vorschriften des Teiles 5 bleiben unberührt.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GEG
Gebäudeenergiegesetz
Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.