Für die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten:
Erreichter Wert | Note | Notendefinition |
|---|---|---|
bis unter 1,50 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis unter 2,50 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis unter 3,50 | befriedigend | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis unter 4,50 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis unter 5,50 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
ab 5,50 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |