169

§ 169 FamFG

Abstammungssachen

Abstammungssachen sind Verfahren

1.

auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,

2.

auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,

3.

auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder

4.

auf Anfechtung der Vaterschaft.

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FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

DE Bund
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