Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur Ja- und Nein-Stimmen.
Beschlüsse der Beiräte sind durch das Ortsamt bekannt zu geben und den zuständigen Stellen über die fachlich zuständigen senatorischen Behörden zu übermitteln.
Beiratsbeschlüsse, die aus einer Planungskonferenz stammen, werden zusätzlich an den zuständigen Ausschuss der Stadtbürgerschaft oder an die zuständige Deputation zur Kenntnis übermittelt.
Beschlüsse des Beirates, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind von der Ortsamtsleitung binnen zwei Wochen schriftlich zu beanstanden.
Zu dieser Beanstandung ist eine Rechtsauskunft bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung.
Über die strittige Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung des Beirates zu beraten.
Ist der Beirat nicht bereit, seinen Beschluss zu ändern, hat die Ortsamtsleitung diesen Beschluss innerhalb einer Woche der Aufsichtsbehörde vorzulegen; diese führt eine Entscheidung des Senats herbei.