16

§ 16 BeamtVG

Allgemeines

Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst

1.

Bezüge für den Sterbemonat,

2.

Sterbegeld,

3.

Witwengeld,

4.

Witwenabfindung,

5.

Waisengeld,

6.

Unterhaltsbeiträge,

7.

Witwerversorgung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BeamtVG

Beamtenversorgungsgesetz

DE Bund
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