15

§ 15 LMG NRW

Ausschreibung

(1)
1

Die LfM schreibt terrestrische Übertragungskapazitäten, die ihr zur Verfügung stehen oder voraussichtlich in den nächsten 18 Monaten zur Verfügung stehen werden, mindestens einmal jährlich aus.

2

Ihr neu zur Verfügung gestellte Übertragungskapazitäten schreibt sie innerhalb von sechs Monaten aus.

3

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Optimierungen sowie für Erweiterungen bereits bestehender Versorgungen, die nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 zu berücksichtigen sind.

4

Die Ausschreibung wird im Online-Angebot der LfM bekanntgemacht.

5

Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.

6

Auf diese Bekanntmachung ist jeweils im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.

(2)
1

In der Bekanntmachung werden Beginn und Ende der Antragsfrist, die mindestens zwei Monate beträgt, mitgeteilt.

2

Die Frist kann nicht verlängert werden.

3

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LMG NRW

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NW Nordrhein-Westfalen
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