Die einzelnen Leistungen in der Prüfung sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:
sehr gut | eine besonders hervorragende Leistung |
= 16 bis 18 Punkte | |
gut | eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung |
= 13 bis 15 Punkte | |
vollbefriedigend | eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung |
= 10 bis 12 Punkte | |
befriedigend | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
= 7 bis 9 Punkte | |
ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht |
= 4 bis 6 Punkte | |
mangelhaft | eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung |
= 1 bis 3 Punkte | |
ungenügend | eine völlig unbrauchbare Leistung |
= 0 Punkte. |
Soweit Durchschnittspunktzahlen zu ermitteln sind, wird dazu die Summe der Punktzahlen der Einzelbewertungen durch die Anzahl der Einzelbewertungen geteilt; eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.