15

§ 15 EGovG NRW

Petitionsverfahren

Petitionsverfahren sollen zwischen den beteiligten Behörden auf elektronischem Wege abgewickelt werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

EGovG NRW

E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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