144

§ 144 GWB

Anwendungsbereich

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.

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GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

DE Bund
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