132

§ 132 GemO

Durchführungsvorschriften

Das fachlich zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GemO

Gemeindeordnung

RP Rheinland-Pfalz
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