Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).
(2)
Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
WoGG
Wohngeldgesetz
Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.