13

§ 13 OBG

Einberufung

(1)

Zu einer Sitzung des Beirates lädt die Ortsamtsleitung in Absprache mit der Sprecherin oder dem Sprecher ein.

(2)

Auf Antrag von einem Viertel der Beiratsmitglieder muss eine Beiratssitzung innerhalb von zwei Wochen stattfinden.

(3)

Die erste Sitzung muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Wahlperiode des vorhergehenden Beirates stattfinden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

OBG

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

HB Bremen
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