127

§ 127 WPO

Anzuwendende Vorschriften

Für die Berufsgerichtsbarkeit sind ergänzend das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozeßordnung sinngemäß anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

DE Bund
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