121

§ 121 FamFG

Ehesachen

Ehesachen sind Verfahren

1.

auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),

2.

auf Aufhebung der Ehe und

3.

auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

DE Bund
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