12

§ 12 SG

Kameradschaft

1

Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft.

2

Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen.

3

Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

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SG

Soldatengesetz

DE Bund
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