118

§ 118 SGB 3

Leistungen

Die besonderen Leistungen umfassen

1.

das Übergangsgeld,

2.

das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,

3.

die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 3

Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung

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