Länder filtern
Bücher filtern
Meistgenutzte Gesetze
BGB
GG
StGB
ZPO
StPO
HGB
FamFG
InsO
AO
EStG
UStG
BauGB
WEG
VwGO
VwVfG
StVO
StVG
GVG
AGG
GewO
VwVG
VwZG
112
§ 112 SGB 10
Rückerstattung
Soweit eine Erstattung zu Unrecht erfolgt ist, sind die gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
SGB 10
Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Bund
Wir verwenden optionale
Cookies
zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer
Datenschutzerklärung
.
Erlauben
Ablehnen