Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände
Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen,
ein Veräußerungsvertrag und
Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten,
Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie
ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.