Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach seiner Erteilung die Genehmigung oder die Zulassung einer Ausnahme beantragt wird.
Wird der Vorbescheid angefochten, beginnt die Frist mit der rechtskräftigen Entscheidung.
Die Frist kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.