108

§ 108 NWG

Erfordernis der Planfeststellung, Plangenehmigung(zu § 68 WHG)

Stellt die Wasserbehörde nach Vorprüfung des Einzelfalls fest, dass für eine wesentliche Änderung von Bauten des Küstenschutzes die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, so entfallen Planfeststellung und Plangenehmigung.

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NWG

Niedersächsisches Wassergesetz

NI Niedersachsen
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