102

§ 102 SGB 11

Angaben über Leistungsvoraussetzungen

1

Die Pflegekasse hat Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, zu speichern.

2

Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen und zur Leistung von Zuschüssen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 11

Sozialgesetzbuch – Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.