Entsprechende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung
Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, sind ihre Bestimmungen entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften enthalten spezielle Regelungen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
LDSG
Landesdatenschutzgesetz
Rheinland-Pfalz
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.