Die – männlichen und weiblichen – Angehörigen folgender Beamten- und Tarifgruppenbeschäftigten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft:
bei der Bundesfinanzverwaltung
Prüfungsdienst Oberregierungsräte
Regierungsoberräte
Regierungsräte
Zolloberamtsräte
Zollamtsräte
Zollamtmänner Zolloberinspektoren Zollinspektoren
Zollbetriebsinspektoren Zollhauptsekretäre Zollobersekretäre
Zollsekretäre
,
Kontrolleinheiten der Hauptzollämter Regierungsdirektoren
Oberregierungsräte
Regierungsoberräte
Regierungsräte
Zolloberamtsräte
Regierungsoberamtsräte
Zollamtsräte
Regierungsamtsräte
Zollamtmänner Regierungsamtmänner Zolloberinspektoren Regierungsoberinspektoren Zollinspektoren
Regierungsinspektoren
Zollbetriebsinspektoren Zollschiffsbetriebsinspektoren Zollamtsinspektoren Regierungsamtsinspektoren Zollschiffsamtsinspektoren Zollhauptsekretäre Regierungshauptsekretäre Zollschiffshauptsekretäre Zollobersekretäre
Regierungsobersekretäre
Zollschiffsobersekretäre
Zollsekretäre
Regierungssekretäre
Zollschiffssekretäre
,
Grenzabfertigungsdienst Regierungsdirektoren
Oberregierungsräte
Regierungsoberräte
Regierungsräte
Zolloberamtsräte
Zollamtsräte
Zollamtmänner Zolloberinspektoren Zollinspektoren
Zollbetriebsinspektoren Zollamtsinspektoren Zollhauptsekretäre Zollobersekretäre
Zollsekretäre
,
bei der Forst- und Jagdverwaltung des Bundes (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Sparte Bundesforst –) Forstoberamtsräte Forstamtsräte Forstamtmänner Forstoberinspektoren Forstinspektoren Forstamtsinspektoren Forsthauptsekretäre Forstobersekretäre
Forstsekretäre
Forstassistenten
als Forstbetriebsbedienstete im Außendienst
sowie andere Bedienstete der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Sparte Bundesforst – die, ohne Beamte zu sein, über eine qualifizierte forstfachliche Ausbildung verfügen und die Aufgaben einer der vorgenannten Beamtengruppen wahrnehmen
,
bei bayerischen Behörden
bei der Polizei
Kriminalpolizei Leitende Kriminaldirektoren
Kriminaldirektoren
Kriminaloberräte
Kriminalräte
Erste Kriminalhauptkommissare Kriminalhauptkommissare Kriminaloberkommissare Kriminalkommissare Kriminalhauptmeister Kriminalobermeister Kriminalmeister,
Uniformierte Polizei Leitende Polizeidirektoren
Polizeidirektoren
Polizeioberräte
Polizeiräte
Erste Polizeihauptkommissare Polizeihauptkommissare Polizeioberkommissare Polizeikommissare Polizeihauptmeister Polizeiobermeister Polizeimeister,
bei den Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltungen des Freistaates Bayern, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts
Forst- und Jagdverwaltung Forsträte
Forstamtsräte Forstamtmänner Forstoberinspektoren Forstinspektoren Forsthauptsekretäre Forstobersekretäre
Forstsekretäre
als Forstvollzugsbeamte im Außendienst,
Fischereiverwaltung Regierungsdirektoren Landwirtschaftsdirektoren Oberregierungsräte Landwirtschaftsoberräte Regierungsräte Landwirtschaftsräte Regierungsamtsräte Landwirtschaftsamtsräte Regierungsamtmänner Landwirtschaftsamtmänner Regierungsoberinspektoren Landwirtschaftsoberinspektoren Regierungsinspektoren Landwirtschaftsinspektoren als Fischereivollzugsbeamte im Außendienst,
bei den Bergämtern der Regierungen Leitende Bergdirektoren Bergdirektoren Bergoberräte Bergräte Technische Amtsräte Technische Amtmänner Technische Oberinspektoren.
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind auch die in einem anderen Land als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bezeichneten Beamten oder Tarifbeschäftigten, soweit diese berechtigt sind, im Freistaat Bayern polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.
Sofern sie nicht eine selbständige Dienststelle leiten.[Amtl. Anm.:] Sofern sie ihre Laufbahnprüfung abgelegt haben und mindestens zwei Jahre in einer in dieser Verordnung bezeichneten Beamtengruppe tätig gewesen sind.[Amtl. Anm.:] Sofern sie mindestens vier Jahre in dem der Beamtengruppe entsprechenden Dienst oder im Polizeidienst des Bundes oder eines Landes tätig sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben.[Amtl. Anm.:] Sofern sie ihre Laufbahnprüfung abgelegt haben und mindestens zwei Jahre in der entsprechenden Angestelltengruppe tätig gewesen sind oder das 21. Lebensjahr vollendet haben und ohne abgeschlossene Laufbahnprüfung mindestens vier Jahre in der entsprechenden Angestelltengruppe tätig gewesen sind.[Amtl. Anm.:] Sofern sie nicht in der vierten Qualifikationsebene eingestiegen sind.