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§ 1 NBauGBDG

Vorhaben im Außenbereich

Die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c des Baugesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

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NBauGBDG

Niedersächsisches Gesetz zur Durchführung des Baugesetzbuchs

NI Niedersachsen
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