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§ 1 FZV

Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf

1.

die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und

2.

die Zulassung ihrer Anhänger.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

FZV

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

DE Bund
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